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ZBG-Berechnung: Gartenbau von Carbon-Leakage betroffen

Ausreichend Entlastungsmaßnahmen nötig

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) pocht auf Unterstützung der gärtnerischen Unternehmen im Zuge der kommenden CO2-Bepreisung im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Eine vom ZVG in Auftrag gegebene Berechnung des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG) zeigt, dass der Gartenbau als Sektor dem sogenannten Carbon-Leakage-Risiko unterliegen wird, wenn der europäische Binnenmarkthandel berücksichtigt wird. Bei den vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen zum BEHG wird die Branche allerdings bisher nicht erfasst.

Der ZVG appelliert daher an die Politik, den Gartenbau entsprechend im nationalen Emissionshandel zu entlasten. Er hat sich diese Woche erneut an das Bundesumwelt- und das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie an Fachpolitiker des Deutschen Bundestages gewandt.

„Der Gartenbau braucht dringend eine praxistaugliche und unbürokratische Regelung, die den kleinen und mittleren Unternehmen im nationalen Emissionshandel Entlastungen gewährleistet und so die Dekarbonisierung fördert“, fordert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.

Die geplante CO2-Bepreisung trifft im Gartenbau auf Unternehmen, die in einem intensiven europäischen und internationalen Wettbewerb stehen. Eine Verteuerung der Unterglaskulturen aus deutscher Produktion kann wegen des hohen Importanteils nicht durch höhere Preise auf dem heimischen Markt aufgefangen werden. Die Orientierung an den Carbon-Leakage-Regelungen des EU-Emissionshandels ist nach Auffassung des ZVG nicht als Maßnahme geeignet.

„Es müssen Kriterien aufgenommen werden, die die spezifischen Bedingungen des Gartenbaus und die Wettbewerbsintensität im EU-Binnenmarkthandel abbilden“, betont Fleischer. Auch Kleinanlagen müssen berücksichtigt werden.

Sollte der Gartenbau als Sektor nicht gelistet werden, so muss für die betroffenen Unternehmen eine individuelle, einfach umsetzbare Entlastungsregelung geschaffen werden, beispielsweise durch Rückerstattung der CO2-Kosten beim Nachweis von Investitionen in erneuerbare Energien.

Das erfolgreiche Bundesprogramm Energieeffizienz bietet aus Sicht des ZVG mit den neuen Förderkriterien keine ausreichende Grundlage, um die notwendigen Umstellungen zu bewältigen.

Das ZBG-Papier „Berechnung des Carbon-Leakage-Indikators für den Gartenbau“ kann hier heruntergeladen werden:
[Link ansehen]

Hintergrund:
Am 23. September 2020 hat die Bundesregierung die Eckpunkte zur Ausgestaltung einer Kompensationsregelung nach § 11 Absatz 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) bekanntgegeben. Die vorgeschlagenen deutschen Entlastungsregelungen beschränken sich zunächst auf die bereits im EU-Emissionshandel erfassten kompensationsberechtigten Sektoren, zu denen der Gartenbau mit seinen intensiven Handelsaktivitäten auf EU-Ebene nicht gehört.

Eine Ergänzung von Sektoren zur CL-Liste erfordert die Anwendung der EU-Kriterien zu Emissions- und Handelsintensität. Die dazu notwendigen Daten und statistischen Einordnungen liegen allerdings für den Gartenbau mit seiner heterogenen Betriebsstruktur und seinen vielfältigen Produkten (Kulturen) von offizieller Stelle nicht vor.

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