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CO2-Entlastungen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung

Weitere Nachbesserungen bei Carbon-Leakage-Verordnung nötig

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) wertet den Kabinettsbeschluss vom 31. März 2021 über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Grundsätzlich sind nach Einschätzung des ZVG gegenüber dem Ressortentwurf einige Verbesserungen erreicht worden. Zu begrüßen ist u.a., dass für die Anerkennung weiterer Sektoren im Bereich Landwirtschaft nun das Bundeslandwirtschaftsministerium sein Einvernehmen geben muss. Ebenso wird die Zuordnung des Teilsektors Unterglas durch das Klassifizierungssystem der Europäischen Union für landwirtschaftliche Betriebe positiv gewertet.

Trotz dieser erkennbaren richtigen Schritte sind die vorgesehenen Entlastungsregeln für die Gartenbau-Unternehmen allerdings weiterhin nicht umfänglich geeignet, Wettbewerbsnachteile gegenüber den europäischen Wettbewerbern deutlich zu reduzieren.

Nach wie vor ist das Antragsverfahren kompliziert und umständlich. Die gärtnerischen Betriebe benötigen aber schnelle und direkte Maßnahmen, da sie bereits seit 1. Januar 2021 von der CO2-Bepreisung betroffen sind. Beihilfen dürfen zudem nicht durch unterschiedliche Kürzungsfaktoren so abgesenkt werden, dass keine nennenswerte Entlastung für die Betriebe mehr bleibt.

Unklar bleibt außerdem, ob die innereuropäische Handelstätigkeit für die Ermittlung des Carbon-Leakage-Risikos zu 100 % anrechenbar wird. Dies hatte der ZVG in seiner Stellungnahme gefordert.

Der ZVG setzt auf Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren. Ziel der Carbon-Leakage-Regelungen muss es sein, dass Blumen, Pflanzen und Gemüse aus deutscher Produktion im europäischen Handel wettbewerbsfähig bleiben und eine regionale Versorgung gesichert ist.

Hintergrund:
Zur Vermeidung von Produktionsverlagerungen durch die CO2-Bepreisung, dem sogenannten Carbon-Leakage, und zum Erhalt der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen hat die Bundesregierung mit dem Kabinettsbeschluss vom 31. März 2021 eine Rechtsverordnung mit erforderlichen Maßnahmen vorgelegt.

Die CO2-Bepreisung stellt die gärtnerischen Betriebe mit Gewächshäusern vor große Herausforderungen. Die höheren Produktionskosten können vor allem wegen des intensiven europäischen Wettbewerbs nicht durch höhere Preise auf dem heimischen Markt aufgefangen werden.

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