Statement von Christian Ufen, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) und Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau anlässlich des Bundeskabinettbeschlusses vom 31. März 2021 zur Ausweitung der 70-Tage-Regel auf 102 Tage.
„Wir begrüßen die geplante Ausweitung der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung für Saisonarbeitskräfte von 70 auf 102 Tage. Durch die längere Beschäftigungsdauer verringert sich der Austausch der Arbeitskräfte und der damit verbundene Reiseverkehr. Die Betriebe stecken mitten in der Vorbereitung für die Saison und können die kultur- und witterungsabhängigen Maßnahmen nun besser planen.
Dabei steht die Sicherheit der Mitarbeiter weiter an erster Stelle. Für die Unterbringung und zum Arbeitsschutz haben die Unternehmen bereits im letzten Jahr erfolgreich umfangreiche und passende Hygienekonzepte für ihre Betriebe erarbeitet. Diese gilt es, anhand der aktuellen Bestimmungen weiter umzusetzen.“