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Novellierung der Ausbildungsordnung beschlossen

ZVG-Präsidium mit einstimmigem Votum

(ZVG) Das Präsidium des Zentralverbandes Gartenbau e. V. (ZVG) hat in seiner Sitzung am 21. April 2021 einstimmig die Novellierung der Ausbildungsordnung Gärtner/in beschlossen.

„Die aktuelle Ausbildungsordnung ist von 1996 und muss dringend an die Veränderungen der Branche der letzten 20 bis 25 Jahre angepasst werden“, sagte Jakob Hokema, Vorsitzender des ZVG-Arbeitsausschusses Bildungspolitik und Berufsbildung. Aus diesem Grund hat sich der Arbeitsausschuss intensiv mit der Frage der Neuordnung beschäftigt und einen entsprechenden Novellierungsantrag an das ZVG-Präsidium gestellt.

Der sich seit Jahren vollziehende Strukturwandel sei auch im Gartenbau weit fortgeschritten und die Rahmenbedingungen hätten sich stark verändert. Dabei zeigen die steigenden Neuabschlüsse bei den Ausbildungsverhältnisse ein steigendes Interesse am Gärtnerberuf mit seinen derzeit sieben Fachrichtungen.

Die künftigen Standardberufsbildpositionen werden unter anderem auch die Mindestanforderungen in den Themen der Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verankern, wie vom Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) empfohlen. Bis zum Ziel der neuen Ausbildungsverordnung wird es jedoch noch ein langer Weg sein.

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