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ZVG erwartet keine höhere Sicherheit bei Biozid-Produkten

Bundesrat winkt Selbstbedienungsverbot durch

(ZVG) Mit Bedauern nimmt der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die Entscheidung des Bundesrates vom 25. Juni 2021 zur Biozid-Verordnung zur Kenntnis. Die nun beschlossene Neufassung mit dem Selbstbedienungsverbot für eine Reihe von Biozid-Produkten wird nach Ansicht des ZVG keineswegs eine höhere Sicherheit bringen. Stattdessen ist zu befürchten, dass die Kunden auf den (ausländischen) Onlinehandel ausweichen werden.

„Vom geplanten Selbstbedienungsverbot sind Produkte betroffen, die ausdrücklich als Verbraucherprodukte zugelassen sind und ein niedriges Gefährdungspotenzial aufweisen, beispielsweise Ameisenköder oder Mittel zur Fernhaltung von Schädlingen“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Der Inhalt des Abgabegespräches werde keinen Zusatznutzen bringen, da es sich letztlich mit der Gebrauchsanweisung decke. Außerdem könne auch eine Beratungspflicht nicht sicherstellen, dass die Anwendungsbestimmungen eingehalten werden.

Von daher begrüßt der ZVG die Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Abgabegespräch mit der Aufforderung, eine bürokratieärmere und verbraucherfreundlichere Lösung abzuwägen. Des Weiteren fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, das tatsächliche spezifische Risiko der Produkte zu prüfen und gegebenenfalls für bestimmte Produkte Ausnahmen von dem Selbstbedienungsverbot vorzusehen.

Mit dem Verordnungsentwurf verschärft der Gesetzgeber die Vorgaben der EU-Biozidprodukteverordnung deutlich. Die Vorschriften führen zu uneinheitlichen Regelungen im Binnenmarkt und belasten somit den kleinen und mittelständischen gärtnerischen Fachhandel sowie Verwaltung gleichermaßen.

Hintergrund:
Am 12. Mai 2021 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze strengere Regeln für den Verkauf von Biozidprodukten beschlossen. Demnach sollen künftig bestimmte Biozidprodukte nur noch nach Beratung durch Fachpersonal verkauft werden dürfen und unterliegen einem Selbstbedienungsverbot.

Dies betrifft in besonderem Maße auch Einzelhandelsgärtnereien, Gartenfachmärkte und Gartencenter, da hier oftmals Produkte zur Bekämpfung von Insekten, Mäusen und anderen Nagetieren sowie andere Mittel als Fernhaltung und Köder verkauft werden.

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