Hindernisse für den Umstieg auf Erneuerbare ausräumen
(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) sieht noch Klarstellungsbedarf beim Gesetzentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). In einer eingereichten Stellungnahme sieht der ZVG vor allem die geplante Einbeziehung von Holzprodukten als kritisch an.
„Die Nutzung von Holzenergie stellt derzeit eine wichtige tragfähige und wirtschaftlich langfristig vertretbare Energienutzung im Gartenbau dar“, erläutert der stellvertretende ZVG-Generalsekretär Hans Joachim Brinkjans.
Der vorliegende Referentenentwurf zur Änderung des BEHG soll dazu dienen, die Beschränkung des BEHG auf die Hauptbrennstoffe zu beenden und u.a. Abfall in den Geltungsbereich aufzunehmen. Mit dieser Erweiterung würde auch Holz miterfasst werden. Diese Ausweitung der CO2-Bepreisung auf Holz als Brennstoff würde für Gartenbaubetriebe, die Holzhackschnitzel oder auch zulässiges Altholz als Brennstoff nutzen, eine unzumutbare Kostenbelastung bedeuten. Eine Einbeziehung in die CO2-Bepreisung stellt ein massives Hindernis für den notwendigen Umstieg auf erneuerbare Energien dar. Der ZVG fordert daher eine Ausnahme von Brennholz.