Mit großem Unverständnis reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Bundesratsentscheidung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) am vergangenen Freitag, 16. September 2022.
„Die Entscheidung schwächt die Position von Holz bei der Umstellung der Energieträger“, betont der stellvertretende ZVG-Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans. Die Auswirkungen der Länderkammer-Entscheidung für den Gartenbau sei noch nicht abzuschätzen.
Man brauche von der Politik klare Antworten, wie die Umstellung auf erneuerbare Energien nun ausgestaltet werden solle, so Brinkjans weiter. In den nachgeordneten Regelungen zum BEHG muss Holz weiterhin ausgenommen werden.
Hintergrund:
Der Wirtschaftsausschuss hatte sich dafür ausgesprochen, Waren der Positionen 4401 und 4401 der Kombinierten Nomenklatur und damit insbesondere Brennholz vom Anwendungsbereich des BEHG auszunehmen. Dafür fand sich bei der Abstimmung am 16. September 2022 allerdings keine Mehrheit. Der ZVG hatte bereits im Vorfeld vor dieser Entscheidung gewarnt. Er fürchte eine Verteuerung des klimaneutralen Energieträgers Holz und eine investitionshemmende Wirkung.