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Änderung bei Umsatzpauschalierung abgelehnt

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) lehnt die erneute Absenkung des Umsatzsteuer-Pauschalierungssatzes von 9,0 auf 8,4 Prozent ab.

In einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem HLBS-Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen zum Wachstumschancengesetz hat der ZVG den errechneten Pauschalsteuersatz kritisiert. Die Verbände bemängeln die Berechnungsmethode und fordern gleichzeitig aufgrund der massiven Preissteigerungen der letzten Jahre eine Sonderauswertung der USt-Voranmeldungsstatistik für 2022. Nach Artikel 298 der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie sei eine Auswertung der letzten drei Jahre erforderlich. Ansonsten sei der Neutralitätsgrundsatz der Umsatzsteuer gefährdet, denn der Pauschalsteuersatz ist in Höhe der Vorsteuerbelastungen der regelbesteuernden Landwirte festzusetzen.

HLBS und ZVG begrüßen dagegen grundsätzlich die Zielsetzung, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen verbessert werden – insbesondere die Anhebungen der Pauschalen und Freigrenzen aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten.

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