(ZVG/BVE) Der Bundesverband Einzelhandelsgärtner (BVE) rechnet in den kommenden Wochen weiter mit verstärkten Medienberichten zum sogenannten „Glitzerverbot“ und dem damit verbundenen Gesprächsstoff am Point of Sale.
„Zwar ist der Abverkauf von Lagerbeständen von losem Glitzer und Glitter auf Plastikbasis erlaubt“, stellt BVE-Geschäftsführer Thomas Kirsch klar. Dennoch werde empfohlen, den Einsatz von Glitzer in Gartenbau- und Floristikprodukten zu vermeiden oder zumindest eine unkontrollierte Freisetzung zu verhindern, beispielsweise durch die Fixierung mit Sprühkleber.
Seit dem 17. Oktober 2023 sind EU-weite Regelungen zur Bekämpfung von Mikroplastik in Kraft. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt zu minimieren und die Hersteller dazu zu bewegen, umweltfreundlichere Alternativen zu entwickeln. Ersatzprodukte auf pflanzlicher Basis sind in der Zukunft voraussichtlich verfügbar.
Die gärtnerischen Betriebe wurden über die neue Regelung durch die Gartenbau-Landesverbände informiert.