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Innovationspreis Gartenbau: Frist verlängert

(ZVG/KTBL) Die Bewerbungsfrist für den Deutschen Innovationspreis Gartenbau 2024 des Bundeslandwirtschaftsministeriums wurde bis zum 31. März 2024 verlängert.

Bewerben kann sich jedes Unternehmen aus dem Gemüsebau, dem Obstbau, der Baumschule und dem Zierpflanzenbau sowie den vorgelagerten Bereichen, das Gartenbauprodukte herstellt oder damit handelt, Hersteller von Produkten und Zubehör sowie andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören.

Eingereicht werden können Innovationen pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art, beispielhafte Kooperationen und Unternehmenskonzepte oder auch eine Kombination aus diesen Merkmalen.

Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Internetseite www.bmel.de/innovationspreis zum Download bereit oder können per E-Mail an gartenbau@ktbl.de an das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) angefragt werden.

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