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GLÖZ 2-Regelungen gefährden Dauerkulturen

(ZVG/BfG) Die aktuellen Regelungen zur Erhaltung von Ackerflächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand – Mindestschutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2) beinhalten ein Umwandlungs- bzw. Umbruchverbot für Flächen mit Dauerkulturen. Dadurch werden wichtige Sonderkulturen mit mehrjährigen Standzeiten wie Heidelbeeranlagen, Spargelfelder oder Baumschulkulturen verdrängt und aus dem heimischen Anbau verschwinden.

In einem gemeinsamen Verbändeschreiben an das zuständige Fachreferat im Bundeslandwirtschaftsministerium wurde auf die Besonderheiten beim Anbau von mehrjährigen Sonderkulturen sowie Obst und Gemüse im Zuge der Umsetzung der Regelungen bei GLÖZ 2 hingewiesen. Die Verbände fordern eine Bestandsschutzregelung für Dauerkulturen, die vor dem 1. März 2023 in der GLÖZ 2-Kulisse angelegt wurden.

Um eine fachlich und ackerbaulich absolut nötige Fruchtfolge zu ermöglichen und den Anbau der Sonderkulturen zu erhalten, müssen Bund und Länder insbesondere die Regelungen GLÖZ 2 dringend anpassen und im Sinne eines praktikablen Sonderkulturanbaus anwenden.

Unterzeichner des Schreibens sind das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände, die Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) im ZVG, die Bundesfachgruppe Obstbau, die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO), der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG), der Bund deutscher Baumschulen (BdB), der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Familienbetriebe Land und Forst.

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