Die ausreichende Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln ist für den Gartenbau von großer Bedeutung. Bereits jetzt führt der Wegfall vieler Wirkstoffe zu teils unlösbaren Problemen für die Betriebe. Wie wollen Sie die Wirkstoffgenehmigung und Genehmigungserneuerung in Europa verbessern?
Eine Pflanzenschutzmittelreduktion ist im Interesse aller, eine pauschale Mengenzielangabe jedoch, wie bei der „Sustainable Use Regulation – SUR“, ist gegen den gesunden Menschenverstand. Wir fordern daher die Förderung biologisch-technischer Forschung, um die Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln erreichen zu können, ohne den Gartenbau in Deutschland zu gefährden.
Zum Bodenschutz bestehen bereits weitgehende Regelungen, bspw. GAP, Düngerecht, nationales Bodenschutzrecht. Das geplante „EU-Bodenüberwachungsgesetz“ würde die Betriebe zusätzlich belasten. Wie wollen Sie Doppelvorschriften verhindern? Welche neuen Vorschriften sehen Sie als erforderlich an?
Die europäische Landwirtschaftspolitik hat sich zu einem ineffektiven bürokratischen Ungetüm entwickelt. Die Überreglementierung stiftet keinen Vorteil. Viele Dinge könnten die gut ausgebildeten Landschaftsgärtner wesentlich nachhaltiger und sinnstiftender für Natur, Umwelt, Biodiversität und CO2-Verringerung sicherstellen, als es pauschale EU-Verordnungen vermögen. Eine Reihe von Verordnungen und Richtlinien gehören ersatzlos gestrichen, da sie den regionalen Gegebenheiten nicht gerecht werden. Wir fordern die Einführung eines Qualitätsmanagements mit Folgenabschätzung für die europäische Landwirtschaftspolitik.
Die Taxonomieregeln gelten für große kapitalmarktorientierte Unternehmen. Es wird aber jetzt schon sichtbar, dass Nachhaltigkeitsanforderungen und Berichtspflichten auf kleine Unternehmen abgeladen werden. Wie stellen Sie sicher, dass auf den Gartenbau keine neuen Anforderungen zukommen?
Ein Großteil der Betriebe verfolgt nachweislich das Ziel, aktiv den Umweltschutzschutz zu verbessern und Flora und Fauna zu schützen. Diese enormen Vorleistungen bei der Einsparung von Kohlendioxid müssen anerkannt werden. Verwaltungsaufgaben müssen reduziert, statt im Rahmen der Taxonomie weiter ausgebaut zu werden. Kontrollen nach nationalem und europäischem Recht, die den gleichen Bereich betreffen, müssen zusammengelegt und die Kontrollen müssen insgesamt auf ein gesundes, nachvollziehbares Maß reduziert werden.
Die Einführung des ETS II würde zu einer massiven Anhebung des CO2-Preises führen. Vorgaben zu Energieaudits gefährden den Gartenbau in Deutschland. Wie wollen Sie gegen Carbon-Leakage-Effekte vorgehen und die Wirtschaftlichkeit der gärtnerischen Produktion in Deutschland sichern?
Wir wollen, dass das Instrument des EU-Emissionshandels sozialverträglich gestaltet wird, ohne den Wohlstand zu gefährden. Wir setzen uns deshalb für Ausnahmen für kleine und mittelständische Gartenbaubetriebe bei den Vorgaben zu Energieaudits ein. Damit besonders der Unterglasanbau nicht aus Deutschland und dem EU-Gebiet verlegt wird, brauchen wir hier praxisnahe Lösungen.
Zur Unterstützung der Wirtschaft hat die EU einheitliche Förderkriterien festgelegt. Bei den De-minimis-Beihilfen gibt es ein großes Ungleichgewicht zwischen dem Agrarsektor und den sonstigen Wirtschaftszweigen. Werden Sie sicherstellen, dass die Agrarbeihilfen nach oben angepasst werden?
Wir fordern den Erhalt und den Ausbau der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), um bereits bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber Importwaren mit niedrigeren Standards auszugleichen. Weiterhin müssen bereits erbrachte, umfangreiche Umweltsystemleistungen aus der zweiten Säule angemessen bezahlt werden. Bei Zahlungen aus der zweiten Säule fordern wir, die zahlreichen hochbürokratischen Maßnahmen durch wenige, fachlich sinnvolle Maßnahmen zu ersetzen, um tatsächlich messbare Verbesserungen für die Vielfalt der Landwirtschaft zu erreichen.
EU-weit werden hochwertige Produkte unter strengen Umwelt- und Sozialstandards produziert. Dies können die EU-Verbraucher jedoch derzeit nicht ausreichend erkennen und honorieren. Sehen Sie die Notwendigkeit, das Ursprungsland von Obst und Gemüse in verarbeiteten Lebensmitteln zu kennzeichnen?
Wir befürworten eine künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), in der verpflichtend die regionale geografische Herkunft gekennzeichnet wird. Diese Kennzeichnungspflicht wollen wir sowohl für Produkte als auch für wertbestimmende Inhaltsstoffe in verarbeiteten Lebensmitteln einführen. Bei tierischen Produkten sind die Länder von Geburt, Aufzucht, Mast, Schlachtung und Verarbeitung deutlich zu kennzeichnen. Für Deutschland wäre das beispielsweise fünf Mal „D“. Auch bei pflanzlichen Produkten wie Obst, Gemüse, Cerealien und Ölen ist das Erzeugerland verpflichtend auszuweisen. Regionales Handwerk und Direktvermarkter sind von den strengen Deklarationspflichten zu befreien. Zusätzlich sollten regionale Label angewendet werden. Wir wollen damit den Mehrwert unserer facettenreichen europäischen Landwirtschaft herausstellen.
Die EU-Saat- und Pflanzgutrichtlinien werden aktuell überarbeitet – Insbesondere die geplante neue Wertprüfung bei Obst- und Gemüsesorten sehen wir kritisch. Wie können die Folgen für alle Betroffenen in der Wertschöpfungskette geringgehalten werden?
Wir stehen der Überarbeitung der EU-Saatgutrichtlinie kritisch gegenüber. Eine strengere Sortenerfassung, mehr Bürokratie und teurere Sortenzulassungen schaden der Sortenvielfalt und drohen kleine und mittelständische Unternehmen zugunsten von Bayer aus dem Markt zu drängen. Die aktuellen Prüfvorgaben des Bundessortenamtes sowie die deutsche Saatgutverordnung und das Saatgutverkehrsgesetz bieten einen ausreichenden Schutz und dürfen durch die angestrebte Harmonisierung auf EU-Ebene nicht aufgeweicht werden. Umfang und Dauer der Wertprüfungen dürfen nicht zu einer Überbelastung der Betriebe führen.
Betriebsleiter sind immer stärker durch ausuferndes Antragswesen und übermäßige Dokumentationspflichten im Büro eingebunden, die Zeit für die gärtnerische Produktion wird immer geringer. Wo wollen Sie Erleichterungen schaffen, die auch außerhalb des GAP-Systems für die Betriebe greifen?
Häufig können Großkonzerne EU-Regeln unproblematisch bewältigen, während kleine und mittelständische Unternehmen die Last der Auflagen kaum stemmen können. Wir setzen uns für eine Regulierung ein, die den kleinen und mittelständischen Unternehmen in ganz Europa gerecht wird und sie vor überfordernder Bürokratie schützt. Berichts- und Meldepflichten müssen auch außerhalb des GAP-Systems kontinuierlich evaluiert und auf ihre Existenzberechtigung hin überprüft werden. Behörden müssen darlegen und rechtfertigen, zu welchem Zweck Daten erhoben werden und was mit dem statistischen Material geschieht. Künftig muss eine One-in-two-out-Regel bestehen. Wenn neue Berichts- und Meldepflichten eingeführt werden, müssen andere entfallen.
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