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ZVG pocht auf Anpassungen beim Energieeffizienzgesetz

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat seine Forderung zu Änderungen im Energieeffizienzgesetz bekräftigt und seine Stellungnahme im Vorfeld der Befassung im Bundestag und Bundesrat nochmals an die politischen Entscheider versandt.

Die neuen Regelungen stellen für viele kleine und mittelständische Betriebe, zu welchen nahezu alle Gartenbaubetriebe in Deutschland gehören, eine erneute zusätzliche erhebliche wirtschaftliche Belastung sowie eine Benachteiligung im europäischen Wettbewerb dar. In einigen Fällen sind sie sogar existenzbedrohend.

Die Kritik richtet sich insbesondere an die künftig geforderte Zertifizierung nach ISO-50001. Sie ist für Gartenbaubetriebe nach Einschätzung des ZVG kein geeignetes Werkzeug für die Verbesserung der Energieeffizienz.

Dies habe auch Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck in einer öffentlichen Diskussionsrunde in Nürnberg am 15. Februar 2024 eingeräumt, erinnert der ZVG. Auf eine diesbezügliche Frage eines Gartenbauunternehmers habe dieser erläutert, dass das Energieeffizienzgesetz auf energieintensive industrielle Unternehmen fokussiere.

Der ZVG weist noch einmal dringlich darauf hin, dass die aktuell vorgesehenen Energieschwellen, die zu einem Energieaudit bzw. zu einem Energiemanagement (EMS) verpflichten, für den Gartenbau sehr kritisch sind. Er spricht sich stattdessen für eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben (Energieeffizienzrichtlinie EU 2023/1791 – EED) aus.

Dazu zählt die Anhebung der Energieschwelle für ein Energiemanagementsystem auf den Gesamtenergieverbrauch von derzeit in Deutschland 7,5 GWh auf EU-Norm 23,6 GWh. Außerdem spricht sich der ZVG dafür aus, die Umsetzungsfristen zu übernehmen: für Energieaudit bis zum 11. Oktober 2026, für Energiemanagementsystem ab 23,6 GWh bis zum 11. Oktober 2027.

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