strich_grun

Captan-Päparate: Bienenschutz-Paradox abgewendet

(ZVG/Bundesfachgruppe) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die vorgeschriebenen Auflagen zur Anwendung von Captan-Präparaten geändert und somit ein Bienenschutz-Paradoxum abgewendet. Die Bundesfachgruppe Obstbau zeigt sich erleichtert und begrüßt die Entscheidung ausdrücklich.

Mit der Verlängerung der EU-Zulassung im vergangenen Herbst für den Einsatz des Schorf-Fungizids Captan bis 2039 war eine B1-Auflage (Anwendungsverbot in blühenden Kulturen) für alle Captan-Präparate verbunden.

„Die Obstproduzenten hätten so vor jedem Captan-Einsatz die Flächen blütenfrei mulchen müssen“, erläutert Bundesfachgruppen-Geschäftsführer Joerg Hilbers. Doch das würde den dort lebenden Wildbienen die Nahrungsgrundlage nehmen.

Hintergrund für die B1-Auflage sei keinesfalls eine nachgewiesene Bienengefährdung gewesen, sondern fehlende Wildbienenstudien. Gegen diese Auflage hatte sich der Berufsstand stark gemacht und, daraus folgend, ein Gespräch mit den Spitzen des BVL im Bundestag. Die von den beteiligten Obstbauern und Pflanzenschutzexperten vorgelegten Studien und Berichte hatten die Behördenvertreter schließlich davon überzeugt, eine entsprechende Zulassungsänderung zu erarbeiten.

Foto: Urbanietz
Würden solche Fahrgassen vor jeder Schorfbekämpfung mit Captan-Präparaten abgemulcht, hätten die dort lebenden Wildbienen keine Nahrung.

Beitrag teilen:

WhatsApp
Facebook
X

Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Login