(ZVG) Laut Koalitionsvertrag sollen die geplanten Änderungen im Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsgesetz nochmals überarbeitet, vereinfacht und auf EU-Recht zurückgeführt werden.
Das würde bedeuten, dass die Verpflichtung, ein Energiemanagement einzuführen, erst ab einem Gesamtenergieverbrauch von 23,6 GWh und nicht bereits ab 7,5 GWh bestehen würde. Gemäß EU- Recht bedeutet das aber auch, dass für jedes Unternehmen, das einen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh hat, ein Energieaudit erfolgen muss.
Zur Erfüllung der Energieauditpflichten können viele im Sachverständigenregister zum Bundesprogramm Energieeffizienz gelistete Berater nicht in Anspruch genommen werden. Um den Betroffenen trotzdem mit dem Gartenbau vertraute Berater empfehlen zu können und außerdem einen deutlichen Kostenvorteil zu verschaffen, konnte der ZVG eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung eines Energieaudits abschließen. Nutzen können die Rahmenvereinbarung Mitglieder der Gartenbau-Landesverbände mit allen betroffenen Sparten, Mitglieder des Bundes Deutscher Champignon- und Kulturpilzanbauer (BDC) sowie Mitglieder des Verbandes Deutscher Gartencenter (VDG).
Interessierte Unternehmen melden sich mit ihren Kontaktdaten beim Umweltreferat des ZVG. Termine für Audits werden möglichst nach Regionen gebündelt.