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ZVG-Position zum europäischen und nationalen Emissionshandel sowie zur CO2-Bepreisung

Der Koalitionsvertrag sieht vor, Landwirtschaft und damit auch den Gartenbau aus dem europäischen Emissionshandel ETS 2 herauszunehmen, der ab 2028 greifen soll. Nach Auffassung des ZVG ist dies jedoch nur zielführend, wenn gleichzeitig auch der nationale Emissionshandel angepasst wird, da sonst weiterhin erhebliche CO2-Kosten auf die Betriebe zukommen würden. Außerdem kann die CO2-Bepreisung im Gartenbau derzeit kaum eine wirksame Lenkungswirkung entfalten, da vielfach noch wirtschaftlich tragfähige und technisch verfügbare Alternativen zu fossilen Energieträgern fehlen.

Die komplette Position kann HIER eingesehen werden.

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