(ZVG) Die Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht wird sich voraussichtlich bis Anfang 2027 verzögern. Ursprünglich hätte die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht überführt werden müssen. Nach Angaben des Gesetzgebers gestaltet sich die Ausarbeitung einer möglichst bürokratiearmen und zugleich wirksamen Umsetzung jedoch schwieriger als erwartet.
Für Unternehmen bedeutet die Verzögerung zwar etwas mehr Zeit, sie sollten die neuen Anforderungen dennoch frühzeitig im Blick behalten, rät der Zentralverband Gartenbau (ZVG) den Betrieben. Zwar können sich Beschäftigte privater Arbeitgeber derzeit noch nicht unmittelbar auf die Richtlinie berufen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Gerichte bestehende Regelungen künftig verstärkt im Sinne der europäischen Vorgaben auslegen werden.
Die Richtlinie sieht unter anderem mehr Transparenz bei Gehältern im Bewerbungsverfahren, erweiterte Auskunftsansprüche von Beschäftigten sowie Berichtspflichten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle vor.