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Fachberater sehen Nachnovellierung für den Gemüseanbau kritisch

Planungssicherheit für Betriebe wichtig

(ZVG/BfG) Die Fachberater im Gemüseanbau stehen der anstehenden Nachnovellierung der Düngeverordnung kritisch gegenüber. Auf der vergangenen Beratertagung vom 12. bis 14. März 2019 in Grünberg war die Novellierung das am meisten diskutierte Thema.

Die Berater waren sich einig, dass die Planungssicherheit für die Betriebe gewährleistet bleiben muss und warnten vor einer starken Benachteiligung kleinerer und mittlerer Gemüsebaubetriebe durch erhöhte Auflagen und Bürokratieaufwand. Die deutschen Gemüseerzeuger wollen einen umweltschonenden Umgang auch mit den Pflanzennährstoffen praktizieren, betonten die Experten. Das heißt, es soll nur so viel gedüngt werden, wie der Bedarf der jeweiligen Kultur ist.

Würden die Pflanzen Mangelerscheinungen zeigen, ließe sich diese Ware allerdings im deutschen Lebensmitteleinzelhandel nicht mehr vermarkten, beispielsweise weist Feldsalat schnell gelbe Blätter als Mangelsymptom auf. Die deutschen Erzeuger befürchten daher Marktverluste ihrer Produkte und fordern Wettbewerbsgleichheit im selben Wirtschaftsmarkt.

Die aktuelle Version der Verordnung trat erst im Juni 2017 in Kraft. Teilweise arbeiten die Bundesländer noch heute an der Umsetzung der einzelnen Länderermächtigungen. Nun soll die Verordnung nachgebessert werden. Insbesondere den Nährstoffvergleich mit bis zu 60 kg Stickstoff pro ha und Jahr sieht die EU-Kommission kritisch und fordert die Bundesrepublik Deutschland zum Handeln auf. Gebiete, in denen mehr als 50 mg/l Nitrat im Grundwasser gemessen wurden, haben mit Auflagen zu rechnen. Mehrere Vorschläge, die den Zwischenfruchtanbau und den Düngeeinsatz betreffen sind in der Diskussion.

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