ZVG fordert Abbau europäischer Hemmnisse
(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) verweist auf den Bearbeitungsstau in Lückenindikationsverfahren und drängt auf einen zügigen Abbau noch im laufenden Jahr. Vor diesem Hintergrund stimmt der deutliche Anstieg bei der Zahl der Entscheidungen in Lückenindikationsverfahren optimistisch.
„Das Schließen von Pflanzenschutzlücken für geringfügige Verwendungen ist weiter dringlich und muss auch künftig mit besonderem Engagement fortgeführt werden“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP zur Lückenindikation im Pflanzenschutz (BT Drucksache 19/9907).
Eine mehrjährige Bearbeitungsdauer sei nicht akzeptabel. Generell sollte sichergestellt sein, das Lücken-Anträge nicht nachrangig behandelt werden und Maßnahmen für effiziente Verfahren gestärkt werden.
Der ZVG weist auf zahlreiche Hemmnisse hin, die das Verfahren erschweren. Vor allem sind dies die Verzögerungen bei den Grundanträgen, die bekannterweise zu Fristüberschreitungen führen. Ohne Bewilligung des Grundantrages gibt es auch keine darauf basierende Zulassungserweiterung für kleine Kulturen. Somit muss auch am fristgerechten Abschluss der Zulassungsanträge gearbeitet werden.
Auch die Prozesse der Genehmigungen und der Wiedergenehmigungen der Wirkstoffe auf europäischer Ebene müssen zielgerichtet, effizient und sicher für die Umwelt, Mensch und Natur durchgeführt werden, mahnt der ZVG-Präsident. Hier bedarf es auch weiterhin aller Anstrengungen, die Verfahren zu harmonisieren und effizient zu gestalten.
Sehr bedauerlich sei außerdem die geringe Anzahl der Anträge auf gegenseitige Anerkennung. Gerade dieses Instrument für eine bessere Harmonisierung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln innerhalb einer Zone in Europa zeige nicht die gewollte Wirkung.
Der ZVG mahnt auch in seinem Positionspapier zur Europawahl 2019 ein einheitliches Pflanzenschutzrecht in Europa an, mit einer einheitlichen Bewertungsmethodik bei der Zulassung.
Hintergrund:
Anträge auf gegenseitige Anerkennung können nur für Anwendungen gestellt werden, die nach der neuen EU Verordnung 1107/2009 zugelassen wurden, d. h. dieses Instrument kann erst dann zunehmend genutzt werden. Insbesondere dieses Verfahren wird im Verbundvorhaben Lückenindikationen des ZVG und des Deutschen Bauernverbandes (DBV) seit drei Jahren forciert.