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ZVG kritisiert Ressorteinigung zur Düngeverordnung

Neue Regelungen treffen den regionalen Gemüseanbau

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) sieht sich in seinen Befürchtungen bestätigt, dass die speziellen Anforderungen im Gemüsebau in den Vorschlägen zur Nachjustierung der Düngeverordnung kaum berücksichtigt wurden.

Nach Einschätzung der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) sind die von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium zur Novellierung der Düngeverordnung vorgesehenen Maßnahmen nicht zielführend. Um die handelsüblichen Anforderungen bei den betriebswirtschaftlich wichtigen Kulturen zu erreichen, müssen die Betriebe in den roten Gebieten bei den anderen Kulturen ausgeprägte Mangelsymptome in Kauf nehmen. Auch wenn hier ein Kompromiss zu der vorherigen Meldung an die EU-Kommission gefunden wurde, ist es enttäuschend, dass eine pauschale Minderung der Düngung unterhalb des Düngebedarfs und starke Verminderung des Einsatzes von organischen Düngern mit geringem Anteil an pflanzenverfügbarem Stickstoff wie Kompost in Kauf genommen wird.

„Der Vorschlag, die zulässige Düngung in roten Gebieten pauschal unter den Bedarf abzusenken, ist eine Abkehr von der bedarfsgerechten Düngung“, betont der Vorsitzende der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) im ZVG, Christian Ufen. Dies sei fachlich kaum zu begründen.

Der gärtnerische Berufsstand warnt vor einer Abwärtsspirale in den erntefähigen Qualitäten, vor allem im Gemüsebau. Statt einer pauschalen Minderung der Düngung unterhalb des Düngebedarfs sei eine differenzierte Betrachtung nötig, so Ufen. Notwendig seien praktikable Vorgaben für eine Düngung, die den Gewässerschutz und die Sicherstellung der Erzeugung qualitativ hochwertiger Gemüseprodukte weiterhin ermöglicht.

Die BfG hatte im Vorfeld bereits mehrfach vor einer pauschalen Minderung der Düngung unterhalb des Düngebedarfs gewarnt: Eine Mangelernährung der Pflanzen widerspricht einer nachhaltigen Produktion und ist fachlich nicht nachzuvollziehen.

Hintergrund:
Nach der Bund-Länder-Einigung stimmten sich BMEL und BMU zu den noch offenen Punkten zur Novelle der Düngeverordnung ab. Diese Änderungen werden an die EU-Kommission gemeldet. Die konkretisierten Maßnahmen müssen bei Zustimmung der EU-Kommission noch durch einen Kabinettsbeschluss und im Bundesrat bestätigt werden, erst dann wird das neue Düngegesetz in Kraft treten können.
In den Vorschlägen geht es u.a. um die Reduzierung der Düngung in den sogenannten „Roten Gebieten“ mit besonders hohen Nitratwerten um 20 % im Betriebsdurchschnitt, zusätzlich gibt es eine Mengen-Obergrenze in Höhe von 170 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdünger je Hektar und Jahr pro Schlag bzw. für Einzelflächen. Um betriebs- und anbauspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen, sollen Betriebe flexibel entscheiden können, welche Kulturen weiter nach maximalem Bedarf gedüngt werden. Im Gegenzug muss auf anderen Flächen in den besonders belasteten Gebieten weniger gedüngt werden, um die Mengen-Obergrenzen einzuhalten.
Für extensiv wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe und Ökobetriebe gelten Ausnahmen. Auch auf Dauergrünland soll die Düngung nicht reduziert werden müssen, da hier das Auswaschungsrisiko niedriger ist.

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