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Gemischte Bewertung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) spricht sich gegen verschärfende Alleingänge bei der Neuauflage der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, der NBS 2030, aus. Vielmehr sollten jeweils die europäischen Regelungen 1 zu 1 umgesetzt werden, erläutert der ZVG in seiner Stellungahme.

Dazu zählen die EU-Vorgaben zum Schutz vor invasiven Arten und die geplanten Zielvorgaben der EU zur „Wiederherstellung der Natur“. Auch bestehende nationale Regelungen wie die zum Bodenschutz sind in ihrer derzeitigen Reichweite zielführend und ausreichend.

Die im NBS genannten Ziele zur Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln entsprechen dem EU-Vorschlag zu nachhaltigen Anwendungen von Pestiziden (SUR), die der ZVG weiterhin ablehnt. Eine Reduktion um 50 Prozent bei allen Mitteln bis 2030 sei enorm und werde den Gartenbau mit all seinen Sonderkulturen vor nicht bewältigbare Probleme stellen, heißt es in der Stellungnahme.

Pauschale Flächenziele und Einschränkungen in der Produktion führten zudem zur Ausweitung bereits bestehender Flächenkonflikte.

Die Beschränkungen zur Nutzung von Biomasse im energetischen Bereich sieht der ZVG kritisch. Gerade im Unterglas-Anbau ist die Nutzung von Holzenergie eine der wenigen Möglichkeiten fossile Brennstoffe zu ersetzen.

Die Fortentwicklung der Qualität bestehender geschützter Gebiete ist dagegen nach Einschätzung des ZVG ein richtiger Ansatz, der aber auch verstärkt kooperative Ansätze beinhalten muss. Dies gilt generell auch für die EU-Vorschläge zur „Wiederherstellung der Natur“.

Der ZVG begrüßt außerdem die Ansätze zur Stärkung des Grüns im urbanen Raum. Die Kommunen brauchen eine klare Perspektive von Bund und Ländern, vor allem müssen sie finanziell für mehr Grün handlungsfähig bleiben. Es muss ebenso der grünpolitische Wert von Friedhöfen berücksichtigt werden. Vor allem ist die genaue Definition vom naturnahen Grünflächenmanagement entscheidend. Hier warnt der ZVG davor, sich zu eng auf heimische Pflanzenarten zu beschränken, wie bereits im Masterplan Stadtnatur 2019 geschehen. Mehr Artenvielfalt, stabile Pflanzengesellschaften und somit dauerhafte, lebendige Pflanzungen in öffentlichem, privatem und gewerblichem Grün mit heimischen und nicht-heimischen Arten sind gleichwertige Elemente zur Förderung der biologischen Vielfalt.

Die komplette Stellungahme kann hier heruntergeladen werden: https://www.derdeutschegartenbau.de/wp-content/uploads/2023/07/ZVG_Stellgnahme_NBS_07_2023.pdf

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