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Mindestanforderungen zur Abwassernutzung reichen nicht aus

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) sieht den Referentenentwurf zum Wasserhaushaltsgesetz eher kritisch. Die geplanten Mindestanforderungen an die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung sind unzureichend.

In Zukunft könne grundsätzlich auch die Verwendung von Abwasser zur landwirtschaftlichen Nutzung eine Rolle spielen, um Wassermangel zu begegnen, räumt der ZVG in seiner Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Bundesumweltministeriums ein.

Allerdings sei dabei unverzichtbar, dass die Zulassung an strenge Auflagen zur Risikobewertung und an Qualitätsstandards geknüpft wird. Die jetzt genannten EU-Kriterien sind Mindestkriterien, die nicht ausreichen, um den Gesundheitsschutz der Verbraucher und den Schutz der Kulturen zu gewährleisten. Hier sind strengere Regelungen erforderlich. Dies gilt vor allem für Obst und Gemüse, die für den Verzehr, roh oder aufbereitet, vorgesehen sind. Es ist unverzichtbar, die Genehmigung von aufbereitetem Abwasser zu Bewässerungszwecken an strenge Auflagen zur Risikobewertung und an Qualitätsstandards zu knüpfen.

Grundvoraussetzung für die Nutzung aufbereiteten Abwassers sei, dass kein Risiko für Gesundheit des Menschen, die Umwelt und für die Erzeugung gartenbaulicher Produkte besteht. „Der Gartenbau braucht keine zweite EHEC-Krise!“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Kosten für die Abwasserreinigung dürfen nicht den Klarwassernutzern, sondern den Verursa-chern zugeordnet werden. Der ZVG befürchtet, dass mit der verbundenen Antragspflicht zur Erteilung einer Erlaubnis hohe Kosten auf den Antragsteller zu kommen bzw. überwälzt werden. Damit können wiederum weitere Auflagen aber auch hohe Kosten verbunden sein, die interessierte Nutzer von einer Antragstellung abhalten können.

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