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ZVG bezieht Stellung zum Energiedienstleistungsgesetz

(ZVG) Mit Kritik reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen sowie zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes (EED).

Künftig sollen demnach auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu einem Energieaudit verpflichtet werden. Denn nach der Neufassung der EU-Effizienzrichtlinie (EED), auf die sich bezogen wird, sind alle Unternehmen mit Energieverbräuchen ab 2,5 GWh Gesamtenergieverbrauch zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet, unabhängig von der Unternehmensgröße. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte noch Ende März auf Anfrage versichert, dass die Betriebe des Gartenbaus nicht betroffen sind.

Bei der Verbändeanhörung diese Woche hat der ZVG deutlich gemacht, dass die geplanten Verpflichtungen für die Gartenbau-Unternehmen nicht leistbar sind und im Unterglasanbau nicht adäquat umgesetzt werden können. Der Zentralverband fordert die 1:1 Umsetzung der EU-Vorgaben, die Energieschwellen sind ohne weitere Verschärfung zu übernehmen. Das sind: 85 TJ für die Verpflichtung zu einem Energiemanagementsystem und 10 TJ für die Verpflichtung zu einem Energieaudit. Darüber hinaus fordert der ZVG Ausnahmen für die Urproduktion.

Die EED soll im Mai im Kabinett beschlossen werden und letztlich im November in Kraft treten.

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