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ZVG warnt vor Doppelregelungen beim Bodenschutz

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) warnt vor neuen Doppelreglungen beim Bodenschutz.

Das EU-Parlament hatte vergangene Woche über seine Position zur vorgelegten Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz (Bodenüberwachungsgesetz) abgestimmt. Damit sollen die Mitgliedstaaten u.a. verpflichtet werden, die Gesundheit aller Böden auf ihrem Territorium zu überwachen und zu bewerten.

„Eine weitere Bodenüberwachung auf europäischer Ebene erscheint dem ZVG angesichts schon bestehender weitreichender Rechtsregelungen auf nationaler Ebene jedoch nicht zielführend“, hebt der ZVG in seinen jüngst veröffentlichten Positionen zur EU-Wahl hervor. Neue umfangreiche Bodenschutzregelungen auf europäischer Ebene seien angesichts schon bestehender weitreichender Rechtsregelungen, wie beispielsweise die GAP-Regelungen oder das Düngerecht bis hin zum nationalen Bodenschutzrecht, daher zu vermeiden. Die Flexibilität der Mitgliedstaaten müsse erhalten bleiben.

Zudem heißt es im EU-Papier des ZVG: „Der Boden ist seit jeher für den Gartenbau ein elementarer Produktionsfaktor. Der Erhalt der Bodengesundheit hat direkten Einfluss auf den Erhalt der Erträge und die Kultursicherheit“, Bodenschutz sei wesentlicher Teil der guten fachlichen Praxis.

Begrüßenswerter Weise sind die zuvor vom EU-Umweltausschuss angedachten Verpflichtungen zur Definition und Umsetzung „nachhaltiger Bodenbewirtschaftungspraktiken“ erst einmal vom Tisch. Mit diesem Vorschlag wäre in hohem Maße in die Bewirtschaftung des Bodens auch im Gartenbau eingegriffen worden.

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