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wahlprüfsteine cdu/csu – europawahl 2024

Die ausreichende Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln ist für den Gartenbau von großer Bedeutung. Bereits jetzt führt der Wegfall vieler Wirkstoffe zu teils unlösbaren Problemen für die Betriebe. Wie wollen Sie die Wirkstoffgenehmigung und Genehmigungserneuerung in Europa verbessern?

Moderner Pflanzenschutz ist für die Sicherung der Ernährung unerlässlich. Deshalb muss sein Einsatz, wo nötig, möglich bleiben. Wir wollen das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens so anpassen, dass innovative Produkte den landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben schneller zur Verfügung stehen. Dazu gehört eine möglichst schnelle Schließung von Lückenindikationen. Auch wollen wir die Nutzung und Förderung biologischer und umweltverträglicher/risikoreduzierter Pflanzenschutzmittel vereinfachen. Hierzu müssen Anforderungen in den Zulassungszonen harmonisiert und nationale Sonderwege mit immer neuen Auflagen abgeschafft werden. Die vom ZVG geforderte europäische Harmonisierung der Bewertungsmethodik im Zulassungsverfahren befürworten wir ebenso wie seine Position, dass ein Zulassungsantrag in einer Zone für alle Mitgliedstaaten in dieser Zone gestellt werden kann.

Zum Bodenschutz bestehen bereits weitgehende Regelungen, bspw. GAP, Düngerecht, nationales Bodenschutzrecht. Das geplante „EU-Bodenüberwachungsgesetz“ würde die Betriebe zusätzlich belasten. Wie wollen Sie Doppelvorschriften verhindern? Welche neuen Vorschriften sehen Sie als erforderlich an?

Unsere Böden sind die Basis von Landwirtschaft und Gartenbau. Es steht außer Frage, dass sie geschützt und funktionsfähig erhalten werden müssen. CDU und CSU betrachten den Bodenschutz jedoch im Wesentlichen als eine nationale Aufgabe. Einer eigenständigen EU-Regelung standen wir immer skeptisch gegenüber, zumal es bereits Düngevorschriften und Regelungen in der GAP zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit gibt. Inzwischen hat das EU-Parlament allerdings dem Vorschlag für ein Bodenüberwachungsgesetz zugestimmt, wonach eine fünfstufige Klassifizierung zur Bewertung der Bodengesundheit erfolgen soll. Ziel ist es, bis zum Jahr 2050 möglichst alle Bodenschädigungen zu beheben. Es ist nicht damit zu rechnen, dass der Trilog vor der Europawahl beginnt, sodass das nächste EU-Parlament entscheiden muss, ob es mit diesem Mandat in die Verhandlungen geht. Sollte das Bodenüberwachungsgesetz verabschiedet werden, werden wir uns für eine bürokratiearme Umsetzung einsetzen und Doppelvorschriften und doppelte Berichtspflichten möglichst vermeiden.

Die Taxonomieregeln gelten für große kapitalmarktorientierte Unternehmen. Es wird aber jetzt schon sichtbar, dass Nachhaltigkeitsanforderungen und Berichtspflichten auf kleine Unternehmen abgeladen werden. Wie stellen Sie sicher, dass auf den Gartenbau keine neuen Anforderungen zukommen:

Was für die Wirtschaft allgemein gilt, gilt auch für den Gartenbau: Die komplexe EU-Gesetzgebung wollen wir konsolidieren, die Berichtspflichten für Unternehmen zusammenfassen und überflüssige EU-Regeln abschaffen. Wir treten für eine Überprüfung der Taxonomie und des Green Deals auf Praxistauglichkeit und auch im Hinblick auf den internationalen Wettbewerb ein. Maßnahmen hin zu einem nachhaltigeren Wirtschaftsmodell müssen praxisnah ausgestaltet werden und dürfen die wirtschaftliche Dynamik nicht ausbremsen.

Die Einführung des ETS II würde zu einer massiven Anhebung des CO2-Preises führen. Vorgaben zu Energieaudits gefährden den Gartenbau in Deutschland. Wie wollen Sie gegen Carbon-Leakage-Effekte vorgehen und die Wirtschaftlichkeit der gärtnerischen Produktion in Deutschland sichern?

CDU und CSU wollen Europa als Standort von Industrie und Mittelstand stärken. Unsere Unternehmen brauchen die besten Rahmenbedingungen. Dazu gehören insbesondere sichere und bezahlbare Energie und ein Carbon-Leakage-Schutz mit Augenmaß. Wir stehen zum Europäischen Emissionshandel, wollen allerdings den Green Deal im Sinne einer größeren Wirtschaftsfreundlichkeit weiterentwickeln. Dies bedeutet auch: Wir wollen trotz unserer hohen Standards die Wettbewerbsfähigkeit nicht aus den Augen verlieren. Dazu braucht es einen branchenbezogenen Ansatz, um Carbon-Leakage wirksam zu verhindern.

Zur Unterstützung der Wirtschaft hat die EU einheitliche Förderkriterien festgelegt. Bei den De-minimis-Beihilfen gibt es ein großes Ungleichgewicht zwischen dem Agrarsektor und den sonstigen Wirtschaftszweigen. Werden Sie sicherstellen, dass die Agrarbeihilfen nach oben angepasst werden?

Ja, wir befürworten eine Anhebung, damit Investitionen in Gartenbau und Landwirtschaft effektiv gefördert werden können.

EU-weit werden hochwertige Produkte unter strengen Umwelt- und Sozialstandards produziert. Dies können die EU-Verbraucher jedoch derzeit nicht ausreichend erkennen und honorieren. Sehen Sie die Notwendigkeit, das Ursprungsland von Obst und Gemüse in verarbeiteten Lebensmitteln zu kennzeichnen?

Wir setzen uns für eine erweiterte Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln auf EU-Ebene ein.

Die EU-Saat- und Pflanzgutrichtlinien werden aktuell überarbeitet – Insbesondere die geplante neue Wertprüfung bei Obst- und Gemüsesorten sehen wir kritisch. Wie können die Folgen für alle Betroffenen in der Wertschöpfungskette geringgehalten werden?

Der Erfolg von Landwirtschaft und Gartenbau beginnt mit dem Saat- und Pflanzgut. Unser Ziel ist ein Rahmen, der die Entwicklung und den Einsatz verbesserter Saatgutsorten und von qualitativ hochwertigem Pflanzgut befördert.

Heute werden Obst und Gemüse nicht auf ihren aktuellen Wert für den Anbau und die Verwendung geprüft, dafür aber Ackerkulturen und Kartoffeln. In Zukunft sollen die neuen Obst- und Gemüsesorten eine Prüfung durchlaufen, um den Gartenbauern mehr Sicherheit zu geben.

Auch bei den neuen Saatgutrichtlinien wird der Trilog erst in der nächsten Periode des Europäischen Parlaments stattfinden. Hierbei kann es noch Änderungen geben. Nach der Verabschiedung der neuen Regeln werden sich CDU und CSU dafür einsetzen, dass die Wertprüfung und die anderen Anforderungen möglichst kostengünstig erfolgen und die heimische Produktion nicht wettbewerbsverzerrend belasten.

Betriebsleiter sind immer stärker durch ausuferndes Antragswesen und übermäßige Dokumentationspflichten im Büro eingebunden, die Zeit für die gärtnerische Produktion wird immer geringer. Wo wollen Sie Erleichterungen schaffen, die auch außerhalb des GAP-Systems für die Betriebe greifen?

CDU und CSU setzen sich für umfassenden Bürokratieabbau ein. Wir wollen einen unabhängigen europäischen Normenkontrollrat für Bürokratiekosten schaffen und das „1 in, 2 out“-Prinzip durchsetzen – für jede neue belastende Regelung müssen zwei alte abgeschafft werden.

Unser Ziel ist, die Entbürokratisierungsinitiative der EU im Agrarbereich schnell zum Erfolg zu führen. Zunächst stehen die Maßnahmen bei der GAP, insbesondere die Flexibilisierung der GLÖZ-Anforderungen mit Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung, an. Die Entbürokratisierung muss aber über die GAP hinausgehen und überflüssige EU-Regelungen abschaffen und Berichtspflichten reduzieren. Z. B. wollen wir die sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Regelungen zur Entsendung (sog. A1-Bescheinigungen) schnell vereinfachen.

Auch national muss es endlich zum Bürokratieabbau kommen. Es liegen 200 Vorschläge der Bundesländer und detaillierte Listen der Verbände vor. Es ist völlig unverständlich, warum die Bundesregierung abwartet und wichtige Maßnahmen wie die Aussetzung von Aufzeichnungspflichten beim Düngerecht gar nicht erst prüfen will.

Die Antworten zum Download.

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