Ein branchenspezifischer Abschlag vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ist rechtlich zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des renommierten Arbeitsrechtlers Prof. Christian Picker, von der Universität Tübingen. Das Gutachten wurde im Auftrag eines Bündnisses von acht Verbänden, zudem auch der ZVG gehört, der grünen Branche erstellt.
Der Gutachter stellt fest, dass ein Mindestlohnabschlag von 20 Prozent weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht verstößt. Die Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, da sie der Sicherung von Beschäftigung und Selbstversorgung diene und den betroffenen Arbeitskräften weiterhin ein angemessener Mindestschutz verbleibe.
Eine Kurzfassung des Gutachtens kann HIER eingesehen werden.