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Stellungnahme zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie

Der Entwurf eines Artikelgesetzes zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes, des Energiedienstleistungsgesetzes sowie vergaberechtlicher Vorschriften dient der zwingend erforderlichen Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die europäischen Vorgaben. Der Gesetzentwurf soll daher noch im Mai vom Kabinett beschlossen werden.

Der vorliegende Entwurf trägt aus Sicht des ZVG erheblich zur Entlastung bei. Insbesondere werden die Energieschwellen – wie vom ZVG wiederholt gefordert – wieder an die EU-Vorgaben angepasst.

Die komplette Stellungnahme kann HIER eingesehen werden.

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