Baumfördersatzungen als Instrument des Baumschutzes bundesweit verankern
(ZVG/FgB) Der Fachverband geprüfter Baumpfleger (FgB) spricht sich für mehr Baumschutz in Kommunen aus und empfiehlt eine bundesweite Einführung einer Baumfördersatzung als Instrument des Baumschutzes.
Analog zu den Steinwüsten in Gärten verringern unfachliche Baumschnitte oder Komplettfällungen von Bäumen massiv die Habitate von Insekten, Vögeln, Kleintieren und geschützten Arten. In vielen Städten und Gemeinden gibt es keine Baumschutzsatzungen oder diese werden nicht auf ihre Einhaltung hin überprüft. Bei dem Baumpflegeseminar des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger vom 24. bis 26. Mai 2019 in Grünberg stellte Hinrich Lüttmann vom Amt für Umwelt und Natur in Gießen die von ihm entwickelte Baumfördersatzung vor. Diese wurde seitens des hessischen Umweltministeriums aufgegriffen und im Rahmen des Maßnahmenkatalogs Biodiversität sämtlichen hessischen Kommunen zur Nachahmung empfohlen, auch vom Land Hessen übernommen.
Fördern Städte auch private Bäume, fördern sie damit all die Funktionen, die über das private Grundstück hinaus gehen. „Das Umweltamt wird mit diesem Vorgehen als beratender Kooperationspartner wahrgenommen und gern gesehen“, berichtete Lüttmann von seiner Erfahrung mit dieser Baumfördersatzung im zweiten Jahr der Umsetzung. 450 fachgerechte Baumpflanzungen konnten erwirkt werden.
Dass die Vorgaben der ZTV-Baumpflege bei diesem Verfahren seitens der Stadt auch eingehalten werden, begrüßte der Vorsitzende des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger, Jörg Cremer, sehr. Seiner Erfahrung nach wird die seit 2017 aktualisierte Vorgabe in den Ausschreibungen der Städte oft nicht oder nicht richtig umgesetzt. Teilweise werden auch nicht fachgerecht arbeitende, billige Anbieter allein aufgrund von kurzfristiger Kostenersparnis ausgewählt. Dies wirkt sich oft sehr negativ auf den Erhalt der Bäume aus und dient somit langfristig auch der Kommune nicht.
Wie groß das Problem mangelhafter Baumpflege ist und wie schwierig es sein kann, fachlich richtige Entscheidungen durchzusetzen, wurde bei dem Beitrag des Juristen Rainer Hilsberg, Regierung Schwaben, deutlich. Er informierte die ca. 80 Teilnehmer der Tagung über die neuen Urteile zum Arbeitsgebiet der Baumpflege und beantwortete eingegangene Fragen der Baumpfleger. Fachlich mangelhafte Baumpflege von Firmen wie auch Gemeinden zu vermeiden bzw. falsche Entscheidungen zu verhindern, machten einen Großteil der Nachfragen aus.
Der Experte musste konstatieren, dass es bei unfachmännischer Baumpflege seitens der Kommunen keine rechtlichen Konsequenzen gibt. „Die Einhaltung der ZTV-Baumpflege ist nicht einklagbar“, so Hilsberg und wenn, dann muss diese Thematik über den politischen Raum oder die Presse thematisiert werden. Den Baumschutz zu sichern und die fachlichen Vorgaben stärker zu verbreiten, sieht Jörg Cremer als Ziel des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger und entsprechender Partnerverbände und Institutionen an.