Lehrer und Ausbilder einbeziehen
(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die Debatte zum Thema „Zukunft der beruflichen Bildung in der digitalen Arbeitswelt“, die am 7. November 2019 im Bundestag stattfand, und an den Beschluss zum Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes (BBiMoG) und die Arbeit der Enquette-Kommission anknüpft. Allerdings hätte die Debatte vor den Beschlüssen zur Berufsbildung kommen müssen.
„So wird das Pferd von hinten aufgezäumt“, bemängelt der Vorsitzende des ZVG-Ausschusses für Bildungspolitik und Berufsbildung, Jakob Hokema. Ein Gesetzesbeschluss zur Modernisierung beruflicher Bildung ohne Maßnahmen zur digitalen Bildung macht bei bestem Willen keinen Sinn.
Der ZVG hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass man zumindest die Handlungsempfehlungen der Enquette-Kommission im Sommer 2021 abwarten sollte. Gerade bei der beruflichen Bildung darf man nicht der digitalen Arbeitswelt hinterherhinken, so Hokema weiter. In der Diskussion muss auch die Praxis stärker gehört werden. Hier bietet sich der ZVG gerne als Vermittler an.
Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt bedeutet mehr, als den Umgang mit Technik zu erlernen. Lehrer und Berufsschulen sowie Ausbilder und Betriebe müssen bei diesen Debatten von Anfang an mitgenommen werden, denn sie setzen sich tagtäglich für eine qualitative Ausbildung ein. Wenn die Berufsschullehrer und Ausbilder mit dem nötigen Equipment und Knowhow ausgestattet werden, erhöht sich auch die Qualität der Ausbildung. Das zahlt sich nicht zuletzt auch für die zum Teil verlorengegangene Anerkennung für die berufliche Bildung aus.
Hintergrund:
Der Bundestag hat am 24. Oktober 2019 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) angenommen. Für den ZVG war die an den Tag gelegte Eile bei den weitreichenden Folgen der Beschlüsse nicht nachvollziehbar. Er hatte wiederholt die geplante Umbenennung der Berufsabschlüsse kritisiert und moniert, dass die Digitalisierung im Gesetzesentwurf zu kurz kommt. Der Gesetzentwurf liegt nun beim Bundesrat. Dieser plant, sich abschließend am 29. November 2019 zu äußern.