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Neustart beim Kolloquium über Rechts- und Steuerfragen

(ZVG) Das Kolloquium über Rechts- und Steuerfragen im Gartenbau ist mit einem erfolgreichen Auftakt neu gestartet. Nachdem die Veranstaltungen in den Jahren 2020 und 2021 ausfallen mussten, haben der Zentralverband Gartenbau (ZVG) und der HLBS-Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen am 12. September 2022 in Troisdorf die Veranstaltungsreihe neu aufgesetzt.

Zielsetzung sei es, neben den steuerlich für den Gartenbau besonders bedeutsamen Themen, Praktiker und Steuerberater auch für solche Themen zu sensibilisieren, die die Gartenbaubetriebe in anderen Bereichen beschäftigten, erklärte Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater Ernst Gossert,Vorsitzender des Steuerausschusses des HLBS, bei der Begrüßung der Teilnehmer. Man habe die Pause dazu genutzt, sich Gedanken über die Ausrichtung der Veranstaltung zu machen. Einigkeit habe darin bestanden, die Veranstaltung beizubehalten, aber das Themenspektrum zu erweitern.

Zum Auftakt gab Rechtsanwältin Annette Weißenborn vom HLBS einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Steuergesetzgebung, einschließlich der in den neuen Entlastungspaketen angekündigten Maßnahmen. Ferner informierte sie über die vor wenigen Tagen bekannt gewordenen Pläne des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), den sogenannten Baumschulerlass zu verlängern. Wenn man diesen dauerhaft erhalten wolle, sei es auch weiterhin notwendig, dass im Rahmen des Betriebsvergleichs 4.0 des Zentrums für Betriebswirtschaft ausreichend Daten aus der Baumschulwirtschaft zur Verfügung stünden, betonte Weißenborn. Die Berater seien aufgefordert, sich dazu mit ihren Mandanten auseinanderzusetzten.

In der Praxis immer wieder auftretende Auseinandersetzungen mit Behörden zu Ausnahmeregelungen für Transporte von Gartenbaubetrieben war das Vortragsthema von Rechtsanwalt Phillippe Rabenschlag, der in solchen Fragen auch den Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BMWVL) berät. Den Schwerpunkt legte er in seinem Vortrag auf die Ausnahmen und Besonderheiten aus güterkraftverkehrsrechtlicher und fahrpersonalrechtlicher Sicht. Abschließend gab er noch Verhaltenstipps bei Kontrollen und Bußgeldern.

Mit der praktischen Umsetzung der Grundsteuerreform für Gartenbaubetriebe beschäftigte sich Steuerberater und HLBS-Hauptgeschäftsführer Steffen Wiegand. Er ging vor allem auf die Besonderheiten bei der Bewertung der gärtnerischen Nutzungen im Rahmen der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ein. In der anschließenden Diskussion lag ein Schwerpunkt bei der Frage, wie „Hofläden“ im Rahmen der Grundsteuer einzuordnen seien.

Energiemehrkosten und Ausgleichsmöglichkeiten durch staatliche Beihilfen für Gartenbaubetriebe im Rahmen der CO2-Bepreisung und ein sich daraus eventuell ergebender Zusatzaufwand für Steuerberater, war das Thema von Dr. Hans Joachim Brinkjans, stellvertretender ZVG-Generalsekretär. Er erläuterte, wie sich die Bundesregierung die Entlastung von Betrieben vorstelle, um trotz der CO2-Abgabe die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Betriebe sicherzustellen. In dem Zusammenhang legte er den aktuellen Stand der Antragsverfahren für die Gartenbau-Teilsektoren Unterglas-Zierpflanzenbau, Unterglas-Gemüsebau und Pilzkulturbetriebe dar. Erst wenn dieses Antragsverfahren positiv beschieden worden sei, kann auch der einzelne Betrieb einen Antrag stellen. Was dann zu tun ist und wie man sich schon jetzt darauf vorbereiten und überprüfen kann, ob sich der Antrag für den eigenen Betrieb lohnt und an welchen Stellen Steuerberater eventuell unterstützen können, war der zweite Schwerpunkt des Vortrags. Die Reaktion der Teilnehmer machte mehr als deutlich, welch enorme Belastung ein solch kompliziertes Verfahren für die meist familiengeführten Gartenbaubetriebe ist.

Weiter ging es mit dem steuerlichen Thema „Auseinandersetzung von Mitunternehmerschaften gem. §§14 Abs. 3, 16 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EstG)“. Rechtsanwalt und Steuerberater Ralf Stephany von der PARTA GmbH ging in seinem Vortrag auf die unterschiedlichen Konstellationen bei den Auflösungen von Mitunternehmerschaften ein. Im Licht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des aktuellen BMF-Schreibens zeigte er die Anwendungsmöglichkeiten der Realteilung auf und verdeutlichte diese anhand von Beispielen.

Im Schlussvortrag beschäftigte sich Rechtsanwältin und stellvertretende ZVG-Generalsekretärin Romana Hoffmann mit dem Thema „Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht auch für Saisonarbeitskräfte – neue Anforderungen an Arbeitgeber“. Der Schwerpunkt der Ausführungen lag auf den neuen Anforderungen durch die Änderung des Nachweisgesetzes. Angesprochen wurden daneben Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, aber auch Änderungen bei Verträgen über Arbeit auf Abruf oder die Einordnung von Pflichtfortbildungen.

Das nächste Kolloquium über Rechts- und Steuerfragen im Gartenbau findet am Dienstag den 12. September 2023 in der Stadthalle in Troisdorf statt.

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