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Intelligente Bewässerungssysteme für den Gartenbau

(ZVG) Intelligente Bewässerung und deren Umsetzung in der Praxis standen im Fokus der Frühjahrssitzung des Technikausschusses des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) am 24. und 25. April 2023 im Ammerland.

„Der Zugang zu Wasser wird für die Gartenbauproduktion in den nächsten Jahrzehnten eine immer größere Rolle spielen“, betonte Thomas Koch, Vorsitzender des ZVG-Technikausschusses. „Klugen technischen Lösungen im Bewässerungsmanagement wird dabei eine besondere Rolle zukommen“, so Koch weiter, „um das rare Nass optimal nutzen zu können“.

Vor Ort konnten Projektergebnisse zur Optimierung der Bewässerung auf Containerstellflächen und im Alleebaumquartier bei den Baumschulen Jens Hellwig in Westerstede und in der Baumschule Bruns in Bad Zwischenahn besichtigt und diskutiert werden.

Smarte Beregnungssoftware zur punktgenauen Bewässerung wird dabei eine zunehmende Bedeutung haben. In Versuchen im Ammerland wird dies im Rahmen des Projektes „Predictive Plant Production“ mit den verschiedenen Baumschulbetrieben getestet. Eine Wassereinsparung scheint dabei möglich zu sein, wobei betriebsindividuelle Modelle notwendig sind, um die Sensortechniken mit vorhandener Bewässerungstechnik optimal verknüpfen zu können. Ohne den Grünen Daumen des Gärtners wird aber bei aller Technik auch in Zukunft nichts gehen, ist Jürgen Schlenz, als Projektverantwortlicher vom Baumschulberatungsring Weser-Ems e. V. überzeugt.

Welche Rolle Wasserentnahmekonzepte in Zukunft spielen, wurde von Dr. Silvia Werner vom Niedersächsischem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz vorgestellt. Mit der Entwicklung eines Wasserversorgungskonzeptes verfolgt das Land das Ziel, Nutzungsdruck frühzeitig zu erkennen und Handlungsoptionen und Handlungsbedarf daraus abzuleiten. Der Ausschuss bringt seine Sorge zum Ausdruck, dass die Umsetzung weiter auf kommunaler Ebene sehr kleinteilig erfolgen wird, was zu großen Ungleichgewichten führen kann, da das Handlungskonzept keine rechtlichen Vorgaben macht. Eine Benachteiligung des Gartenbaus bei der Versorgung mit Wasser muss ausgeschlossen werden.

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