(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) kritisiert scharf die am 15. März 2024 veröffentlichte Liste zur sogenannten Handwerkerregelung und hat Nachbesserungen gefordert.
Nach aktuellem Stand sind die gewerblichen Gartenbaubetriebe, d.h. Friedhofsgärtnereien, Gartencenter und Gärtnereien ohne eigene Produktion, Innenraumbegrünungs- sowie Garten- und Landschaftsbauunternehmen ausgeschlossen. Das bedeutet wieder einmal eine Trennlinie quer durch den Gartenbau: Der Produktionsgartenbau ist für seine betrieblichen Transporte von der Maut befreit, der gewerblicher Gartenbau nicht.
Die betroffenen gärtnerischen Betriebe werden damit erneut im Wettbewerb benachteiligt, sei es gegenüber öffentlichen Auftraggebern oder gegenüber Endverbrauchern, weil sie mit Kosten belastet werden, die vergleichbare Branchen nicht haben. So könne etwa der Bestatter Kränze und Blumengestecke mautfrei transportieren, der Friedhofsgärtner aber nicht.
„Für mich ist dies ein weiteres Beispiel, wie Bürokratieabbau und Entlastung der Wirtschaft, und hier insbesondere des Gartenbaus, nicht funktioniert“, so ZVG-Präsident Jürgen Mertz.
Gärtner üben im wahrsten Sinne des Wortes handwerkliche Tätigkeiten aus. Sie benötigen die Fahrzeuge entweder zur Ausübung ihres Handwerks oder zum Transport handwerklich hergestellter Güter. Eine Korrektur sei daher dringend erforderlich.