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ZVG: Länder haben Problemlage beim Risikomanagement erkannt

Entschließung des Bundesrates zu Versicherungssteuer und Prämienförderung

(ZVG) Als einen weiteren wichtigen Schritt wertet der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Risikomanagements in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Mit ihren Aussagen zur Anpassung der Versicherungssteuer und Förderung der Mehrgefahrenversicherung schließt sich die Länderkammer auf ihrer Sitzung am 8. November 2019 den Forderungen der Agrarminister an und ergänzt sie um Überlegungen zur Finanzierung.

„Die Landesregierungen haben erkannt, dass Gärtner und Landwirte Unterstützung benötigen bei betrieblichen Maßnahmen im Risikomanagement“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.

Die Länder befürworten neben Investitionshilfen für Hagelschutznetze und Bewässerungsstruktur auch Prämienzuschüsse zu Versicherungen, vor allem wo noch kein für die Betriebe wirtschaftlich tragbares Versicherungsangebot am Markt ist oder große Wettbewerbsunterschiede innerhalb der EU bestehen. Auf die Ungleichbehandlung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten hatte der ZVG wiederholt hingewiesen.

Der ZVG begrüßt, dass sich der Bundesrat für eine möglichst zeitnahe Bereitstellung von Mitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ausspricht, um zusätzliche Mittel für die Unterstützung von Versicherungen gegen Elementargefahren bereitzustellen.

Auch mit der Forderung, die Einführung von weiteren Instrumenten staatlicher Unterstützung zu prüfen, beispielsweise für die Bildung von Risikorücklagen, wird ein wichtiges Anliegen des ZVG angegangen.

Hintergrund:
Mit der Entschließung wird die Bundesregierung gebeten, wie angekündigt, das Risiko „Dürre“ in den Katalog der wetterbedingten Gefahren aufzunehmen, wodurch für diese Schadensrisiken dann ein Versicherungssteuersatz von 0,03 Prozent der Versicherungssumme anstelle der derzeit 19 Prozent des Versicherungsentgelts zu entrichten wäre.

Zudem wird die Bundesregierung gebeten, Instrumente staatlicher Unterstützung, wie die Bildung von Risikorücklagen, die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen oder von Versicherungen gegen einzelne Elementargefahren, zu prüfen.

Die Entschließung greift den Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 27. September 2019 zum Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft auf. Ergänzt wird der Beschluss um Aussagen zur Unterstützung von Versicherungen gegen Elementargefahren im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

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