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Verimark: Notfallzulassung erteilt

Einsatz in der Jungpflanzenproduktion ab dem 21. März 2019 möglich

(ZVG/BfG) Für Verimark ist eine Notfallzulassung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilt worden. Damit kann das Mittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole in der Jungpflanzenproduktion eingesetzt werden. Dafür hat sich die Fachgruppe Gemüsebau im Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) und im Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Personen intensiv stark gemacht.

Verimark wird zur Bekämpfung der kleinen Kohlfliege eingesetzt. Außerdem wirkt das Mittel gegen Weiße Fliege. Diese setzte im letzten Jahr insbesondere regional dem Kohlanbau sehr zu. Witterungsbedingt wird erwartet, dass auch dieses Jahr das Befallsrisiko erhöht ist.

„Wäre Verimark nicht als Notfallzulassung freigegeben worden, wären die Gemüseanbauer auf den Jungpflanzeneinkauf aus dem Ausland ausgewichen“, erklärt BfG-Geschäftsführer Jochen Winkhoff. Allein in der zentralen Zone ist für Länder wie Belgien, Niederlande, Polen, Rumänien und dem Vereinten Königreich das Mittel bereits länger zugelassen. Behandelte Jungpflanzen dürfen demnach in Deutschland eingeführt und ausgepflanzt werden.

Der Verband wird sich weiterhin für eine unbefristete Zulassung des Mittels einsetzen. Der entsprechende Antrag wurde 2015 gestellt und befindet sich seither in der Überprüfung.

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